Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Werkstatt B-Punkt / Lemsahler Weg 23 / 22851 Norderstedt / Stand Juli 2022

 

1. Angebot und Auftragsbestätigung

Für sämtliche Bestellungen sind unsere nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen maßgebend. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Der Käufer erkennt unsere Bedingungen, nachdem er von ihnen Kenntnis genommen hat, auch für alle späteren Lieferungen als gültig an. Aufträge gelten erst als angenommen, wenn diese schriftlich bestätigt sind. Etwaige Einkaufs- oder Bezugsbedingungen des Käufers sind, wenn sie im Widerspruch zu unseren Bedingungen stehen, auch dann für uns unverbindlich und nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Unsere Angebote und Preislisten sind freibleibend und gelten ab Werk. 

 

2. Lieferung 

a) Auch bestätigte Liefertermine gelten aus verladetechnischen Gründen als lediglich annähernd fixiert und sind insoweit unverbindlich. Betriebs- oder Verkehrsstörungen irgendwelcher Art, höhere Gewalt, Rohstoff- oder Energiemangel sowie Streik und Aussperrung, auch bei unseren Lieferanten oder andere unabwendbare Ereignisse entbinden uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkung oder überhaupt von der Lieferverpflichtung. Schadenersatzansprüche wegen Überschreitung des Liefertermins oder Nichtlieferung können in keinem Fall geltend gemacht werden. 

b) Abrufaufträge werden ohne Lieferterminangabe bearbeitet und bestätigt. Bei Abruf gelten unsere jeweils zu diesem Zeitpunkt maßgebenden Lieferzeiten und Lieferbedingungen. Abrufaufträge müssen innerhalb von 3 Monaten abgenommen sein, wenn nicht ausdrücklich andere Termine festgelegt sind. 

c) Werden Lieferungen, auch solche aus Rahmenverträgen und Abrufaufträgen, nicht fristgemäß angenommen, so ist der Verkäufer berechtigt, dadurch entstehende Mehrkosten (z.B. durch Einlagerung) in Rechnung zu stellen und Schadenersatz zu fordern. Das Lagerrisiko ist vom Auftraggeber zu tragen. 

 

3. Stornierung und Rücktritt 

Kommt ein Kaufvertrag (Angebot und Annahme) auf Wunsch des Käufers zur Aufhebung, so behält sich der Verkäufer vor, die entstandenen Aufwendungen für die Planung, Auftragsbearbeitung, Umdisposition bzw. nach erfolgter Lieferung für Transport und Lagerung in Rechnung zu stellen und für den nachgewiesenen Aufwand Schadenersatz zu fordern. Die Höhe des Schadenersatzes wird auf 15% des Auftragswertes des Rechnungsbetrages begrenzt, höherer oder geringerer Schaden bedarf des Nachweises. Auftragsstornierung bzw. Warenrücknahme kommt bei den für den Käufer

besonders angefertigten oder beschaffenen Waren nicht in Betracht. Ebenso ist die Rücknahme beschädigter Ware ausgeschlossen. 

 

4. Verpackung und Versand 

Der Versand erfolgt ab Werk mit dem Zustelldienst der deutschen Post/DHL. Bei einem Warenwert unter 75,- EUR netto mit einer Mindermengenversandpauschale in Höhe von derzeit 4,95 EUR auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Verpackung der Ware erfolgt, soweit erforderlich und üblich, sachgemäß entsprechend den Erfordernissen des Versandweges, jedoch ohne Verbindlichkeit für den Verkäufer. Die Versand- u. Verpackungskosten werden in besonderen Fällen, wie z.B. Expresszustellungen auf Wunsch des Käufers, auch bei einem Warenwert von über 50,- EUR netto zusätzlich in Rechnung gestellt. 

 

5. Preise und Zahlung 

Die angebotenen Preise sind bis zur Bestätigung unverbindliche Richtpreise. Sie wurden aufgrund der maßgebenden Lohn- und Materialkosten errechnet. Falls diese sich ändern, bleibt vorbehalten, die am Tage der Lieferung gültigen Preise in Rechnung zu stellen. Die Zahlung hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 10 Tagen netto Kasse zu erfolgen. Schecks und Wechsel, die am Geschäftssitz des Verkäufers zur Zahlung fällig gestellt sein müssen, werden nur zahlungshalber angenommen, wobei Wechselzahlungen besonderer Vereinbarungen bedürfen. Durch die Annahme von Wechseln übernimmt der Verkäufer keine Gewähr für rechtzeitige Vorzeigung und Protesterhebung. Alle Kosten, die durch die Annahme von Wechseln entstehen, gehen zu Lasten des Käufers. Barzahlungs-Skonto darf nur vom reinen Warenwert abgezogen werden und wird nicht für reine Dienstleistungen (Satzkosten, Montage, Fracht usw.) gewährt. Bei Verzug werden Verzugszinsen in Höhe von zur Zeit 4% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz berechnet.

 

6. Eigentumsvorbehalt 

Bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen sowie aller übrigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung – bei Schecks – oder Akzeptregulierung bis zur völligen Einlösung – bleibt die Ware unser Eigentum und darf an Dritte weder verpfändet noch übereignet werden. Im Falle einer Zwangsvollstreckung oder sonstiger Einwirkung Dritter in die von uns vorbehaltenen Rechte, muss sofort schriftliche Benachrichtigung an uns erfolgen. Die Ware ist auf Verlangen an uns zurückzugeben. Der Käufer trägt die Kosten einer solchen Intervention. Die einstweilige Herausgabe der Vorbehaltsware kann der Verkäufer bei Zahlungsverzug des Käufers (nach Mahnung) auch ohne Ausüben des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers verlangen. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere Saldoforderung. Auch wenn die Ware bereits voll bezahlt ist, wird hiermit

vereinbart, dass diese Ware für uns zur Sicherheit eines noch bestehenden Schuldsaldos als übereignet gilt. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, gegebenenfalls auch nach vorheriger Verarbeitung. Sofern er die Ware vor vollständiger Bezahlung an einen Dritten weiterverkauft hat, gilt schon im voraus bis zur vollständigen Bezahlung der Erlös oder die Kaufpreisforderung gegen die Abnehmer als an uns abgetreten, ohne dass es dazu einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall bedarf. Der Käufer ist trotz der Abtretung berechtigt, diese Forderung für unsere Rechnung einzuziehen und verpflichtet, sie getrennt zu verwahren und unverzüglich an uns abzuführen. Wir sind jederzeit berechtigt, die Benennung des Schuldners und von diesem direkte Zahlung an uns zu verlangen, insbesondere, wenn der Abnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht mehr ordnungsgemäß nachkommt. Geschieht dies aber nicht, so sind wir berechtigt, die abgetretenen Forderungen gegenüber dem Dritten selbst geltend zu machen. Der Abnehmer hat sofort nach unserer Weisung von der Einziehung der abgetretenen Forderung Abstand zu nehmen, die Abtretung dem Dritten anzuzeigen, den Nachweis hierüber zu erbringen und uns alle zur Geltendmachung der Rechte gegenüber dem Dritten erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Nach Bekanntwerden des Direkteinzuges der Forderung durch uns, kann der Dritte nur noch mit befreiender Wirkung Zahlungen an uns leisten. Wird der Kaufpreis vom Käufer dessen Abnehmern gestundet, so hat der Käufer sich gegenüber seinen Abnehmern das Eigentum an der veräußerten Ware zu gleichen Bedingungen vorzubehalten, zu denen wir uns das Eigentum bei Lieferung der Ware vorbehalten haben.

 

7. Mängelrügen 

Ordnungsgemäße Behandlung und Lagerung der Ware vorausgesetzt, haben Mängelrügen unverzüglich, spätestens innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware bzw. bei verborgenen Mängeln nach Aufdeckung des Fehlers und vor ganzer oder teilweiser Be- oder Verarbeitung bzw. Veräußerung schriftlich an den Verkäufer zu erfolgen. Dem Verkäufer muss Gelegenheit gegeben werden, sich vom Umfang und von der Art einer Mängelrüge zu überzeugen. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Technologisch begründete Abweichungen in den Maßen, der Form sowie der Folienfarbe berechtigen nicht zu Beanstandungen. Der Käufer kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangen bzw. Wandlung nur dann, wenn im Falle des Umtausches auch die Ersatzlieferung mit Mängeln behaftet ist. Rücksendungen ohne unsere Zustimmung sind nicht zulässig. Bei der Behebung einer Mängelrüge hat der Käufer allenfalls Zurückbehaltungsrecht an einem Umfang der Mängelrüge entsprechenden Teil der Zahlung des Kaufpreises. Im Übrigen sind die vereinbarten Zahlungstermine und -bedingungen einzuhalten.

 

8. Muster und Zeichnungen

Das Eigentum und Urheberrecht an Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, sonstigen Unterlagen und Mustern steht nur uns zu. Sie sind uns auf Verlangen unverzüglich zurückzusenden und dürfen ohne unser Einverständnis nicht an Dritte weitergegeben werden. Musterstücke sind, wenn nichts anderes vereinbart worden ist, innerhalb von einem Monat zurückzugeben oder käuflich zu übernehmen. Musterstücke in Sonderanfertigung sind stets käuflich zu übernehmen und vom Umtausch ausgeschlossen. Der Käufer übernimmt die Haftung dafür, dass durch die Verwendung von uns eingesandten Zeichnungen, Mustern etc. Rechte Dritter nicht verletzt werden.

 

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Verkäufers. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis über die Gültigkeit des Vertrages ist ausschließlich das für den Sitz des Verkäufers zuständige Amts- oder Landgericht maßgebend, es sei denn, dass vom Gesetz etwas anderes ausdrücklich bestimmt ist.

 

10. Datenspeicherung und -verarbeitung

Der Verkäufer ist berechtigt, alle für den Geschäftsverkehr erforderlichen Daten über den Käufer dateimäßig zu speichern und bei Bedarf, z.B. für den Ausdruck von Auftragsbestätigungen, Rechnungen usw. unter Beachtung des Datenschutzgesetzes zu verwenden.

 

11. Gültigkeit

Die Gültigkeit vorstehender Bedingungen wird durch die Unwirksamkeit einzelner Punkte nicht berührt. Ausländische Besteller erkennen das Deutsche Recht an. 

Norderstedt, 27.07.2022